Schäden in der Waschanlage


Unser BLOG: Wer haftet?

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Waschstraßen sind in Europa zwischen 20 und 70 Metern lang. Oder anders gesagt, Ihr Fahrzeug wird durch eine ebenso lange Maschine gezogen. Kann es hier zu Beschädigungen kommen? Natürlich!

Ein abgerissener Mercedes-Stern, ein abgeknickter Scheibenwischer, eine abgerissene Antenne und natürlich Kratzer – das dürften wohl die üblichen Schäden sein, die man in Waschstraßen erwartet. Tatsächlich ist aber der Auffahrunfall der wohl häufigste Schaden, der in Waschstraßen auftritt. Und natürlich heißt es dann: „Die Waschstraße ist schuld“.

Schuld im juristischen Sinn definiert sich nämlich wie folgt:

Mit dem Begriff "Schuld" ist die individuelle Vorwerfbarkeit der strafbedrohten Tat zu verstehen. Das schuldhafte Handeln ist vorsätzlich oder fahrlässig möglich.

Wer haftet für Schäden in der Waschanlage?

Drei Begriffe sind in dieser Definition entscheidend: individuell, vorsätzlich und fahrlässig. D.h. ein Schaden an einem Fahrzeug muss ausschließlich aus dem Wirkbereich der Waschstraße hervorgehen, und es muss ein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreibers vorliegen.

Gehen wir mal davon aus, dass der Betreiber nicht mit dem Fluss gegen das Auto tritt oder mit dem Schraubenzieher den Lack beschädigt, so fällt der Vorsatz meistens aus. Bleiben individuell und fahrlässig übrig. Nehmen wir als Beispiel den abgerissenen Mercedes-Stern. Vor Gericht müsste im ersten Schritt bewiesen werden, dass der Mercedes-Stern vor der Wäsche nicht bereits einen Schaden aufgewiesen hat.

Allein diese Hürde wäre so hoch, dass in den meisten Fällen der Beweis bereits scheitert. Selbst wenn man mithilfe eines Gutachtens beweisen kann, dass der Mercedesstern zuvor intakt war, bleibt die Frage der Fahrlässigkeit. Inwiefern hat der Betreiber fahrlässig gehandelt, wenn beispielsweise 100 Fahrzeuge an diesem Tag gewaschen wurden, und bei einem reißt es den Mercedesstern ab.

Der Prozess wird zur größten Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Betreibers ausfallen und der Fahrzeughalter bleibt auf dem Schaden sitzen. Dass das Rechtsgefühl ein anderes ist, ist klar und nachvollziehbar.

Abgerissene Antenne in einer Waschanlage. Wer haftet?

Zieht man als Beispiel die abgerissene Antenne heran, kann der Fall noch ganz andere Züge annehmen. Zwei Fahrzeuge werden hintereinander gewaschen. Bei dem vorderen Fahrzeug wird die Antenne abgerissen, verfängt sich in der Waschbürste und beschädigt damit das nachfolgende Fahrzeug auf der Motorhaube, auf dem Dach und am Heck. Je nach Modell des Fahrzeugs kann die Instandsetzung der Antenne gerne mal 500 € und mehr kosten. Hinzu kommen die Lackschäden auf dem nachfolgenden Fahrzeug. Ein Gesamtschaden von mehreren Tausend Euro wäre also denkbar.

Vor Gericht könnte der Fall wie folgt betrachtet werden. Der Beweis ob die Antenne zuvor intakt war oder nicht lassen wir mal beiseite. So eine Fahrlässigkeit des Betreibers liegt nicht vor, da auch wiederum an diesem Tag mehrere Fahrzeuge in vergleichbarer Situation gewaschen wurden, ohne dass eine Beschädigung vorgekommen ist.

Im Prozess wird aber vorgetragen, dass sowohl an den Einfahrhinweisen als auch in den AGB hingewiesen wird, dass die Antenne gegebenenfalls zu entfernen ist. Als endgültiger Dolchstoß steht sogar im Fahrzeug Handbuch geschrieben, dass die Antenne vor einer Wäsche entfernt werden muss. In diesem Falle würde voraussichtlich der Fahrzeughalter für seinen eigenen Schaden, sowie den Schaden am Folgefahrzeug haften müssen. Die Waschstraße wäre zwar

Verursacher der Schäden, aber nicht schuld daran.

Kratzer am Fahrzeug nach der Waschanlage? Wer trägt die Schuld?

Noch schlechter stehen die Karten bei Kratzern am Fahrzeug. Allein der Beweis, dass der Schaden zuvor nicht da war ist nahezu unmöglich. Die meisten Kunden werden wohl nicht unmittelbar vor der Wäsche ihr Fahrzeug rundherum fotografieren. Hinzu kommt, dass die Kratzer aus einer Waschanlage sehr charakteristische Merkmale aufweisen. Ein fachkundiger Gutachter kann also leicht feststellen, ob Kratzer aus einer Waschbürste herrühren oder anderweitig ans Fahrzeug gekommen sind. Dabei ist erstaunlich, wie selten eine Waschstraße Kratzer verursacht und dennoch den schlechten Ruf genießt.

In den Relationen, wie häufig Fahrzeuge gewaschen werden, zur Anzahl Schäden liegen Waschstraßen weit unter dem Promille-Bereich. Also weit weniger als ein Schaden pro tausend Fahrzeugwäschen. Bei uns Beträgt die Rate ca. 0,04 Promille also ca. 4 Schäden auf 100.000 Fahrzeugwäschen. Hier zähle ich den abgerissenen Mercedes-Stern schon dazu, den wir meistens auf Kulanz ersetzen.

Bleibt trotzdem die Frage, wie man sich am besten verhalten sollte, um einen Streit um einen Schaden zu vermeiden UND um eine halbwegs gute Ausgangssituation zu haben.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn es zur Beschädigung in der Waschanlage kommt?

  1. Lesen und Folgen Sie den Anweisungen der Einfahrhinweisen, der AGB und vor allem Handbuch Ihres Fahrzeugs.
  2. Fotografieren und dokumentieren Sie ihr Fahrzeug unmittelbar vor der Wäsche.
  3. Schalten Sie alle Assistenzsysteme (Scheibenwischer, Parkbremse, Berganfahrhilfe, etc.) ab.
  4. Verhalten Sie sich während der Wäsche entsprechend der Einfahrhinweise.
  5. Sprechen Sie bei Fragen oder Unklarheiten mit dem Personal vor Ort.
  6. Fotografieren und dokumentieren Sie ihr Fahrzeug unmittelbar nach der Wäsche. Haben Sie erst einmal das Grundstück der Waschanlage verlassen, sind Sie meist machtlos.

Sollte Ihrer Meinung nach dann doch ein Schaden an Ihrem Fahrzeug aufgetreten sein, sprechen Sie das Personal in möglichst ruhiger Weise an. Gerade an Tagen mit viel Fahrzeugwäschen steht das Personal unter enormen Druck. An der Einfahrt stehen die Leute Schlange und jetzt soll der Mitarbeiter Ihnen ruhig erklären, ob der Schaden von der Anlage sein kann, oder wie das weitere Vorgehen ist.

 

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Autor: Georg Huber, Inhaber
WUSSTEN SIE...

…zur professionellen Behandlung solcher Situationen haben wir haben daher ein Formular zur Reklamationsmeldung entwickelt, das der Kunde ausfüllen kann. Der Chef meldet sich dann persönlich und bespricht den Fall mit Ihnen.

Der Mitarbeiter ist entlastet, eine entsprechende Dokumentation hat stattgefunden. Beide Parteien können den Schaden in Ruhe und in einem angemessenen Gespräch beurteilen. Ohne, dass unter Stress vor Ort eine möglicherweise falsche Einschätzung getroffen wird.

Die hier veröffentlichten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel kontaktieren Sie einen Anwalt.
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